Schallplattenspieler

88.6 Gewinnspielbedingungen und Nutzungbedingungen

Die Gewinn­spiel- und Nutzung­sbeding­ungen für radio 88.6.

(beinhaltet u.a. in § 6 Absatz 4 eine Zustimmungserklärung gem. § 4.14 DSG 2000 und gem. § 107 TKG 2003!)

Die Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. (in weiterer Folge „radio 88.6“ genannt) bietet im Radio sowie auf ihrer Website Gewinnspiele, Inhalte und Dienste an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung bzw. die Nutzung der Inhalte und Dienste richtet sich nach folgenden Bestimmungen:

§ 1 Gewinnspiel

Die Gewinnspiele werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Jüngere Personen müssen vor ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.

(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. und der evtl. beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Pro Haushalt kann nur eine Person einmal an dem aktuellen Gewinnspiel teilnehmen.

(5) Nach einem Gewinn, bei welchem Gewinn den Wert in der Höhe von EUR 50,00 übersteigt, ist die Teilnahme für den/die GewinnerIn bzw. die Familienangehörigen an einem weiteren Gewinnspiel von „radio 88.6“ für die Dauer von einem Monat ausgeschlossen.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt „radio 88.6“ bzw. deren jeweiligen Kooperationspartnern.

(2) Preise von Gewinnspielen von „radio 88.6“ werden nur innerhalb Österreichs versendet bzw. sind auf Wunsch von „radio 88.6“ am Unternehmenssitz in der Heiligenstädter Lände 29, 1190 Wien, auf eigene Kosten der Gewinnerin oder des Gewinners abzuholen. Abweichendes kann von „radio 88.6“ bzw. deren jeweiligen Kooperationspartnern jederzeit festgelegt werden. Ist für „radio 88.6“ oder für den Kooperationspartner eine Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.

(3) Die Gewinner des Gewinnspiels werden von „radio 88.6“ selbst oder von dem Kooperationspartner benachrichtigt.

Sowohl alle Teilnehmer des Gewinnspiels als auch die Gewinner selbst können eventuell von radio 88.6 mit deren Vor- und Nachname, Bundesland, samt Foto und/oder  den bearbeiteten Ton- oder Videoaufnahmen des Teilnehmers und oder Gewinners auf www.radio886.at und/oder www.facebook.com/radio886.at und/oder https://www.instagram.com/explore/tags/radio886 und/oder ähnlichen Seiten von 88.6 und/oder auf Seiten der Kooperationspartner unentgeltlich veröffentlicht werden. 

Die Teilnehmer/Gewinner haben nämlich die Möglichkeit radio 88.6 Videos/Tonaufnahmen/Fotos – zB per WhatsApp, Facebook, Mail oder über die Website von radio 88.6 – zu übermitteln. Die Teilnehmer/Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass diese Videos/Tonaufnahmen/Fotos bearbeitet (insbesondere gekürzt, synchronisiert) werden und unentgeltlich wie oben dargestellt ausgestrahlt werden dürfen.

Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner durch seine Teilnahme ausdrücklich einverstanden. Solltest du mit der Veröffentlichung deines Namens und eines Fotos/Videos auf den oben angeführten Seiten nicht einverstanden sein, müssen wir uns leider das Recht vorbehalten dir den Gewinn abzuerkennen und einen neuen Gewinner zu ermitteln. Im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel kann es sein, dass wir dich als Gewinner fragen werden, uns ein kurzes Interview zu geben. Ob eine Ausstrahlung dann tatsächlich erfolgt oder nicht obliegt im alleinigen Ermessen von „radio 88.6“.

Solltest du deine Zustimmung zum Interview verweigern, kann es unter Umständen sein, wie z.B. wenn dies eine Bedingung des Kooperationspartners darstellt, dass wir den Gewinn aberkennen müssen. „radio 88.6“ ist berechtigt, die Daten des Gewinners, also den Namen, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon oder Handy-Nummer und wenn notwendig Bankkontoinformationen an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls „radio 88.6“ nur die E-Mail- Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt, ansonsten auf dem normalen Postweg oder telefonisch. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen (außer es wird explizit etwas anderes gesagt) nach Zugang der telefonischen, postalischen oder elektronischen Gewinnmitteilung bzw. holt den Gewinn innerhalb dieser Frist nicht ab, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen Telefonnummer/E-Mail/ Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.

Video im Sinne von § 4, Abs. 3 ist eine Videoaufzeichnung, die radio 88.6 vom Gewinner/ Teilnehmer erhalten hat und von radio 88.6 bearbeitet worden ist und in welcher der Gewinner visuell für die Dauer von höchstens zehn Minuten erscheint.

(4) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, außer es wird explizit etwas anderes gesagt. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.

(5) Geldgewinne werden dem Gewinner überwiesen. Mit der Zustellung wird „radio 88.6“ von der Leistungspflicht frei. Kommt eine Auszahlung aus Gründen, die nicht von „radio 88.6“ zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn. Ansprüche gegen „radio 88.6“ sind dann ausgeschlossen.

(6) Im Falle eines Kfz-Gewinns wird dem Gewinner der für die Auslieferung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.) trägt der Gewinner.

(7) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung über einen Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter setzt sich mit dem Gewinner in Verbindung, sobald er die Daten von „radio 88.6“ erhalten hat. Die Reise muss zu den vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn mehr. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner zu tragen. Des Weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.

(8) Im Falle einer Auslosung für ein Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, im Rahmen des Gewinnspiels als Mitwirkender an der Show unentgeltlich teilzunehmen. Der Gewinner räumt das Recht ein, unentgeltlich Ton-, Film- und Fotoaufnahmen von seiner Person/Haushalt, etc. im Rahmen der gegenständlichen Produktion anfertigen zu lassen. Der Gewinner überträgt an diesen Aufnahmen unbegrenzt und unentgeltlich seinen sämtlichen urheberrechtlichen Nutzung- Leistungsschutz und seine sonstigen Rechte an radio 88.6 und deren Kooperationspartner. Der Gewinner erklärt sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die erfolgten Aufnahmen auch unentgeltlich ausgestrahlt werden. Der Gewinner gestattet weiters, dass das aufgenommene Material unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte ganz oder teilweise bearbeitet, umgestaltet, gekürzt, synchronisiert oder in andere Werkformen übertragen wird.

(9) Die Gewinner von Eintrittskarten sind nicht zum Umtausch, zum Verkauf oder zur Weitergabe der gewonnenen Eintrittskarten berechtigt. Sollte die entsprechende (konkrete) Veranstaltung, deren Besuch die Eintrittskarte ermöglicht, aus welchen Gründen auch immer (insbesondere im Falle der Absage bzw. Verlegung) nicht (zu dem ursprünglich geplanten Termin) stattfinden, entfällt der Gewinn. Somit besteht kein Anspruch auf Eintrittskarten im Falle einer Ersatzveranstaltung bzw. eines Ersatztermins. Keinesfalls ist ein Ersatz gegen den Barwert möglich. Bei Abholung der Tickets muss der Ausweis vorgezeigt werden. Es können die Tickets nur jenen Personen ausgehändigt werden, die auch namentlich gewonnen haben.

(10) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

(11) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an „radio 88.6“ zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

„radio 88.6“ behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden oder den Modus des Gewinnspiels während des Gewinnspiels ohne Angaben von Gründen zu ändern. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmer des Gewinnspiels gegenüber „radio 88.6“. Von dieser Möglichkeit macht „radio 88.6“ insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann „radio 88.6“ von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. 

§ 6 Datenschutz

(1) „radio 88.6“ verpflichtet sich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutzgesetz einzuhalten. Eine Weitergabe deiner Daten an Dritte (z.B. zu Marketingzwecken) findet nur dann statt, wenn du hierzu ausdrücklich zugestimmt hast.

(2) Ausnahmslose Bedingung für die Teilnahme an verschiedenen Gewinnspielen ist die Registrierung. Ein Anspruch auf die Registrierung existiert nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass „radio 88.6“ die dazu erforderlichen Daten, wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer und alle weiteren, vom Nutzer freiwillig bekannt gegebenen Daten verarbeitet und im Falle eines Gewinnes auch zum Zwecke eines reibungslosen Ablaufs der Gewinnabwicklung, des Ausschlusses von Dauergewinnern und zur Kontaktaufnahme für redaktionellen Content bzw. Beiträgen on air zu einem Gewinnspiel für die Dauer von 20 Jahren speichert.

(3) Diese Zustimmung kann jederzeit über das Zustimmungswiderrufs-Formular (https://www.radio886.at/zustimmungswiderruf) widerrufen werden.

(4) Bei registrierten Club-Membern erfolgt bei einer Teilnahme als Member ein Abgleich der E-Mail-Adresse mit bereits vorliegenden Daten, die beispielsweise im Rahmen der Registrierung bzw. einer Newsletteranmeldung erlangt wurden. Diese werden zur einfacheren Steuerung in das Gewinnspielformular übergeführt.

(5) „radio 88.6“ wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei „radio 88.6“ gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet „radio 88.6“ dem Nutzer gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§ 7 Haftung

(1) „radio 88.6“ wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an die Partner zu richten, die die Gewinne herausgeben.

(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(4) „radio 88.6“ haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von „radio 88.6“, oder Personen, für welche sie einzustehen hat vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

(5) Bei Reisegewinnen haftet „radio 88.6“ nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebotes oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter oder dessen Insolvenz. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

(6) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.

(7) In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG): Die Haftung von „radio 88.6“ ist ausgeschlossen, wenn „radio 88.6“ oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, Sach- oder Vermögensschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat. 

§ 8 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Soweit sich aus dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) nichts Anderes ergibt, ist Wien der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Diensten von „radio 88.6“ sowie österreichisches Recht anzuwenden.

(3) Sollten einzelne Klauseln der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von „radio 88.6“ ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.